Garantie
Herstellergarantie: SonyEricsson | NOKIA | Siemens | Motorola | Samsung | LG
Äußere Gewalteinwirkung / mechanische Defekte Die Hersteller haben keinen Einfluss auf Gewalteinwirkungen an Mobilfunk-Geräten von außen. Lassen Sie zum Beispiel Ihr Handy fallen oder fahren Sie mit dem Auto drüber, ist dies eine Gewalteinwirkung von außen welche mechanische Defekte verursacht. Diese Defekte sind meist auch äußerlich sichtbar. Solche Schäden fallen auf gar keinen Fall unter die Herstellergarantie. Je nachdem wie groß die Beschädigung an Ihrem Handy ist, kann das Gerät in den meisten Fällen kostenpflichtig repariert werden. Bei einer kostenpflichtigen Reparatur wird geprüft ob außer der offensichtlichen Defekte noch weitere schwerwiegende Fehler vorhanden sind oder ob die Beschädigungen zu langfristigen Fehlern führen können, die erst später bemerkt werden würden. Je nachdem wie groß die Beschädigung an Ihrem Handy ist, kann das Gerät in den meisten Fällen kostenpflichtig repariert werden. Bei einer kostenpflichtigen Reparatur wird geprüft ob außer der offensichtlichen Defekte noch weitere schwerwiegende Fehler vorhanden sind oder ob die Beschädigungen zu langfristigen Fehlern führen können, die erst später auftreten können. Stellen wir bei der Prüfung des Gerätes fest, dass eine Reparatur möglich ist, erstellen wir Ihnen ein Angebot für die Reparatur in Form eines Kostenvoranschlages |
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Feuchtigkeitsschäden Feuchtigkeitsschäden können durch direkten Kontakt des Handys mit Flüssigkeiten, durch Betrieb in feuchter Umgebung aber auch durch Kondensation bei stark schwankenden Temperaturen oder durch starkes Schwitzen (wenn man das Handy am Körper trägt) entstehen. Feuchtigkeit auf Bauteilen der Platine (auch schon durch schwitzen) kann Kurzschlüsse verursachen und kann zu Zersetzungs- und Korrosionsprozessen führen und dadurch zu Unterbrechungen der Leiterbahnen auf der Platine. Das tatsächliche Ausmaß der Beschädigungen ist oft nicht messbar und Zersetzungsprozesse/Korrosionen lassen sich nicht aufhalten. Eine Reparatur solcher Mobiltelefone ist daher aus Qualitäts- und Gewährleistungsgründen nicht möglich oder gar sinnvoll. Auch wenn das Gerät oberflächlich „noch ganz normal“ funktioniert, werden sich früher oder später die Ausfallerscheinungen häufen - bis hin zum Totalausfall des Handys. Die tatsächliche Ursache des Feuchtigkeitsschadens kann in Einzelfällen durch unsere Techniker ermittelt werden. Die Schäden werden natürlich in unserem Labor dokumentiert. |
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Fremdeingriffe Es gibt in keinem Mobiltelefon Teile, die vom Endverbraucher gewartet, getauscht oder repariert werden dürfen. Aus diesem Grund ist das Öffnen des Handys ausschließlich einem autorisierten Service-Partner/Reparatur-Partner vorbehalten. Ausgenommen von dieser Regelung sind austauschbare Gehäuseteile, wenn dies vom Hersteller so vorgesehen ist. Als Faustregel für den Kunden gilt: Ein Fremdeingriff beginnt dort, wo Werkzeug benötigt wird, um das Mobiltelefon zu öffnen. Auch eine Änderung der Seriennummer des Handys (IMEI-Nummer), illegales Entfernen des SIM-Locks oder Net-Locks und Manipulationen an der Software gelten als Fremdeingriff. Wird ein Mobiltelefon von einem nicht vom Hersteller autorisierten Partner geöffnet, erlischt sofort die Herstellergarantie. Es kommt zwangsläufig zu Beschädigungen am Mobiltelefon beim Öffnen des Gerätes durch fehlendes oder unpassendes Werkzeug und durch Nichtbeachtung der hohen Sicherheits- und Qualitätsvorschriften der Hersteller die nur autorisierten Service-Partnern bekannt sind. Für solche Beschädigungen übernimmt der Hersteller unter keinen Umständen die Verantwortung. Ein garantiert fehlerfreier Betrieb eines Mobiltelefones, das aufgrund von Fehlern oder Beschädigungen durch einen Fremdeingriff zu uns zur Reparatur eingesendet wurde, kann nicht garantiert werden. Solche Geräte können nur kostenpflichtig wieder instand gesetzt werden. |









